Neuer Kirchenkreis Göttingen-Münden teilt sich in sieben Regionen auf

Nachricht Göttingen, 15. Juli 2022

Die Synoden der beiden Kirchenkreise Göttingen und Münden haben sich auf ihrer gemeinsamen Sitzung am 7. Juli für eine Aufteilung in sieben Regionen im künftigen fusionierten Kirchenkreis entschieden.

Der südlichste Zusammenschluss besteht ab 2023 aus den Regionen Münden‐Mitte und Obergericht. Ein weiterer neuer Bereich besteht aus den Regionen Rosdorf und Friedland. Daran anschließend befindet sich die Region Göttingen‐West. Göttingen‐Südstadt wird künftig mit Gleichen zusammengehören. Radolfshausen und Göttingen‐5KiNO bilden eine weitere Einheit. Die Innenstadtgemeinden bleiben als Region Göttingen‐Innenstadt bestehen. Untergericht, Adelebsen und Nörten bilden die geografisch größte Region.

Dem voraus ging eine lebhafte und konstruktive Diskussion. Sprecherinnen von einzelnen Gemeinden aus Münden und Göttingen votierten für eine Vertagung in die gemeinsame Sitzung im September, da sie noch Gespräche mit den Nachbargemeinden führen wollten und noch nicht alle Fragen geklärt seien. Doch 52 Synodale aus Göttingen (dazu zwei Gegenstimmen und eine Enthaltung) und 24 aus Münden (dazu fünf Enthaltungen) stimmten am Ende in der Göttinger St. Johanniskirche für das Siebener‐Modell.

Ziel der Regionenbildung sind unter anderem schnellere und effizientere Entscheidungswege. Diese werden dadurch erreicht, dass die Regionen einen Gemeindeverband gründen und zum Beispiel das Kirchenkreisamt Göttingen‐Münden direkt mit dem Verbandsvorstand sprechen kann und nicht mit jeder einzelnen Gemeinde. Außerdem können so Kräfte gebündelt werden, zum Beispiel bei der Konfirmand:innen‐ und Ehrenamtsarbeit.

Die geografisch größte Region kann auf Grund der großen Entfernungen zwei Verbände gründen. Ob ein Verband gegründet wird entscheiden die Kirchenvorstände der Gemeinden.

Die stellvertretende Superintendentin Wiebke Vielhauer (Göttingen) und Superintendent Thomas Henning (Münden) vom Stellenplanungs‐ bzw. Perspektivausschuss zeigten sich erfreut über die Beschlussfassung noch vor den Sommerferien. Jetzt könne man direkt mit der Stellenplanung beginnen und so den Gemeinden schnellstmöglich die Ergebnisse mitteilen, damit diese zum Beispiel einen Vertrag mit einem Diakon verlängern oder eine Probepastorin einstellen können.

Kirchenkreis Göttingen/ Jeanine Rudat