Das Landeskirchenamt der Landeskirche Hannovers hat die Superintendentin des Kirchenkreises Hildesheim-Sarstedt, Cordula Trauner, vorübergehend von ihren Aufgaben freigestellt.
Der kirchenleitende Kirchenkreisvorstand und die Kirchenkreiskonferenz hatten der Superintendentin in den letzten Wochen das Vertrauen entzogen. Daraufhin beantragte der Kirchenkreisvorstand beim Landeskirchenamt die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung einer nachhaltigen Störung in der Wahrnehmung des Dienstes der Superintendentin.
Versuche, zu einer Verständigung zu kommen, waren in den letzten Wochen erfolglos. Die kirchlichen Gesetze sehen in so einem Fall ein Klärungsverfahren vor, bei dem das Landeskirchenamt in Gesprächen mit den Beteiligten überprüft, ob das Vertrauensverhältnis irreparabel beschädigt ist.
„Superintendentinnen und Superintendenten können versetzt werden, wenn eine nachhaltige Störung in der Wahrnehmung ihres Dienstes festgestellt wird. Eine nachhaltige Störung in der Wahrnehmung des Dienstes liegt vor, wenn die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben nicht mehr gewährleistet ist, weil das Vertrauensverhältnis zwischen der, in diesem Fall, Superintendentin und den Kirchenkreisgremien zerstört ist. Ob eine nachhaltige Störung vorliegt, prüft und entscheidet das Landeskirchenamt, das die dafür erforderlichen Erhebungen durchführt. Die Gründe für die nachhaltige Störung müssen nicht im Verhalten oder in der Person der Superintendentin liegen,“ sagt Vizepräsident Prof. Dr. Christoph Goos, Leiter der Rechtsabteilung im Landeskirchenamt der Landeskirche Hannovers.
Superintendentin Trauner ist mit sofortiger Wirkung von ihren Aufgaben im Kirchenkreis freigestellt. Für die Dauer des Verfahrens wird ihr eine andere Aufgabe in der Landeskirche übertragen. Die Leitung des Kirchenkreises übernehmen bis auf Weiteres die stellvertretende Superintendentin Anke Garhammer-Paul, der stellvertretende Superintendent Dr. Janis Berzins und die stellvertretende Vorsitzende des Kirchenkreisvorstandes, Dr. Karin Köhler.
Weitere Informationen
Der Kirchenkreisvorstand trägt mit der Kirchenkreissynode und dem Superintendenten oder der Superintendentin die Verantwortung für die Arbeit im Kirchenkreis. Er führt entsprechend der Kirchenkreisordnung die laufenden Geschäfte des Kirchenkreises und verwaltet dessen Vermögen. Weiterhin soll er den Superintendenten oder die Superintendentin unterstützen und beraten und die Arbeit in Kirchengemeinden sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern. Gewählte Mitglieder des Kirchenkreisvorstandes sind sechs nicht ordinierte Gemeindemitglieder und drei Geistliche. Die Superintendentin/der Superintendent leitet den Kirchenkreisvorstand. Ohne Stimmrecht nehmen an den Sitzungen des Kirchenkreisvorstandes zudem der oder die Vorsitzende der Kirchenkreissynode sowie die stellvertretende Superintendentin/der stellvertretende Superintendent teil.
Der Kirchenkreiskonferenz gehören viele beruflich tätige Mitarbeitende des Kirchenkreises an. Neben den Pastorinnen und Pastoren und den Diakoninnen und Diakonen sind dieses u.a. auch die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker.
Dem Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt gehören etwa 47.000 Christinnen und Christen in 21 Kirchengemeinden an. Gut 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit unterschiedlichen beruflichen Qualifikationen arbeiten im Kirchenkreis, über 2.500 Menschen engagieren sich ehrenamtlich.
Hinweis für Medienanfragen
Da es sich um eine Personalangelegenheit handelt, können wir keine weiteren Details mitteilen. Auch stehen die Mitglieder des Kirchenkreisvorstandes und die kommissarische Kirchenkreisleitung nicht für Rückfragen zu Verfügung.
Hannover, den 11. November 2025 Pastor Benjamin Simon-Hinkelmann, Pressesprecher der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers Rote Reihe 6, 30169 Hannover Telefon: (0511) 1241-399, Mobil: (0172) 23 98461 E-Mail: benjamin.simon-hinkelmann@evlka.de