Landessynode wählen – Zukunft der Kirche mitbestimmen

Nachricht Sprengel Hildesheim-Göttingen, 03. September 2025

In der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers steht ein Wechsel bevor: Die Mitglieder der Landessynode, also des kirchlichen „Parlaments“, werden neu gewählt. Für sechs Jahre legt dieses Gremium die großen Linien kirchlichen Handelns fest – von Finanzentscheidungen über die Ausstattung der Gemeinden bis hin zu theologischen Grundsatzfragen und gesellschaftlichen Stellungnahmen. Mit der Wahl wird entschieden, welche Stimmen in den kommenden Jahren das Gesicht der größten evangelischen Landeskirche Deutschlands prägen.


Die Listen der Kandidatinnen und Kandidaten sind erstellt. In allen Wahlkreisen bewerben sich ordinierte Pastor*innen, beruflich Mitarbeitende in kirchlichen Einrichtungen sowie Ehrenamtliche ohne hauptamtliche Tätigkeit in der Kirche. Ein Nominierungsausschuss hat im Vorfeld darauf geachtet, dass Vielfalt gewährleistet ist: mindestens 40 Prozent Frauen, 40 Prozent Männer und 20 Prozent unter 30 Jahren.


Wahlberechtigt sind die Mitglieder von Orts-, Gesamt- und Kirchenvorständen, die Synodalen der Kirchenkreise sowie alle Pastorinnen und Pastoren im aktiven Dienst. Sie vertreten die Gemeinden und Kirchenkreise bei der Wahl und tragen eine besondere Verantwortung für die Zusammensetzung der Synode.
Die Landeskirche ist dafür in Wahlkreise eingeteilt. Je nach Größe sind dort unterschiedliche Zahlen von Sitzen zu vergeben. Im Sprengel Hildesheim-Göttingen gibt es zwei Wahlkreise: Die Kirchenkreise Hameln-Pyrmont, Hildesheimer Land-Alfeld, Hildesheim-Sarstedt und Peine bilden den Wahlkreis III. Wahlkreis IV umfasst die Kirchenkreise Göttingen-Münden, Harzer Land, Holzminden-Bodenwerder und Leine-Solling.


Die Wahl findet erstmals vollständig digital statt. Alle Wahlberechtigten erhalten Anfang September persönliche Zugangsdaten, mit denen sie ihre Stimmen online abgeben können und zur Info eine Broschüre, in der sich die Kandidierenden vorstellen. Gewählt wird auf drei Stimmzetteln – für Ordinierte, beruflich Mitarbeitende und Ehrenamtliche. Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Sitze im jeweiligen Wahlkreis zu vergeben sind. Gewählt sind die Kandidatinnen und Kandidaten mit den meisten Stimmen; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.


Nach der Auszählung prüft das Landeskirchenamt das Ergebnis. Erst im Anschluss werden noch weitere Personen berufen: Der Personalausschuss ergänzt die Synode um zwölf Mitglieder, darunter vier unter 27 Jahren. Außerdem entsendet die Theologische Fakultät Göttingen eine Vertreterin oder einen Vertreter. Mit einem Gottesdienst, in dem alle Gewählten ihr Gelöbnis ablegen, beginnt die neue Synodalperiode.

Die Landessynode ist eines von fünf kirchenleitenden Verfassungsorganen. Sie hat Gesetzgebungskompetenz, beschließt über den Haushalt und wirkt an der Bildung anderer Leitungsgremien mit. Sie wählt etwa den Landesbischof oder die Landesbischöfin, entsendet Mitglieder in die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland und bestimmt den Landessynodalausschuss, der die Geschäfte zwischen den Tagungen führt. Innerhalb der Synode bestehen derzeit zwei Gruppierungen: die „Gruppe offene Kirche“ sowie die Gruppe „Lebendig. Vielfältig. Kirche“.


Mit ihrer Stimme entscheiden die Wahlberechtigten maßgeblich mit, wie sich die Landeskirche in den kommenden Jahren entwickelt. Eine möglichst hohe Beteiligung stärkt die Legitimation der Synode und trägt dazu bei, dass die Vielfalt kirchlichen Lebens in Niedersachsen auch künftig sichtbar bleibt.

Sprengel Hildesheim-Göttingen/ gmu

Wahlkreis III - Kirchenamt Hildesheim

  • Kirchenkreis Hameln-Pyrmont
  • Kirchenkreis Hildesheimer Land-Alfeld
  • Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt
  • Kirchenkreis Peine

Wahlkreis IV - Kirchenamt Northeim

  • Kirchenkreis Göttingen-Münden
  • Kirchenkreis Harzer Land
  • Kirchenkreis Holzminden-Bodenwerder
  • Kirchenkreis Leine-Solling