Schutzkonzepte
Ein zentrales Element der Präventionsarbeit in der Landeskirche Hannovers ist die Erarbeitung und Umsetzung von Schutzkonzepten. Diese dienen dazu, Achtsamkeit und Sensibilität im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Abhängigkeitsverhältnissen zu fördern. Jede Person, besonders jene mit Leitungsverantwortung, ist dazu aufgerufen, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen, um so einen wirksamen Beitrag zum Schutz vulnerabler Gruppen zu leisten.
Auch wenn ein Schutzkonzept sexualisierte Gewalt nicht vollständig ausschließen kann, ist es unverzichtbar, um eine Kultur der Wachsamkeit in kirchlichen Strukturen zu etablieren. Die Erarbeitung eines solchen Konzepts wird als Qualitätsentwicklungsprozess verstanden, der etwa eineinhalb bis zwei Jahre dauert. Dieser Prozess wird in der Regel von einer Steuerungsgruppe begleitet, die den Fortschritt überwacht, Maßnahmen plant und dokumentiert.
Die Schutzkonzepte sollen in allen Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und kirchlichen Körperschaften fest verankert und regelmäßig überprüft werden. Dabei werden die unterschiedlichen Gegebenheiten und Organisationsstrukturen berücksichtigt, um passgenaue Lösungen für jede Einheit zu finden.
Hilfreiche Bausteine zur Erstellung eines Schutzkonzepts sowie Leitfragen, die dabei zu berücksichtigen sind, stellt die Landeskirche zur Verfügung. Diese unterstützen den Entwicklungsprozess und helfen, konkrete Maßnahmen zu entwickeln, die nachhaltig zum Schutz beitragen.
Die Schutzkonzepte müssen bis 31.12.2024 erarbeitet sein.