TEXT. F: Jens Schulze
Die Landessynode, deren Amtszeit sechs Jahre beträgt, ist neben dem Landessynodalausschuss, dem Landesbischof, dem Bischofsrat und dem Landeskirchenamt eines der fünf Verfassungsorgane der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers.
Sie repräsentiert das Element „Gemeinde“, die Grundlage der hannoverschen Landeskirche, genauso wie die Landeskirche gegenüber den Kirchengemeinden.
Zu ihren Aufgaben zählt auch die Gesetzgebungskompetenz, die sie unter Mitwirkung des Landeskirchenamtes wahrnimmt. Sie beschließt über sämtliche Kirchengesetze und verabschiedet den landeskirchlichen Haushaltsplan.
Die Landessynode wirkt außerdem an der Bildung anderer kirchenleitender Organe mit.