Intervention

Die Intervention bei sexualisierter Gewalt bedeutet, schnell und gezielt zu handeln, um Betroffene zu schützen und Missbrauch zu verhindern. Ein klarer Interventionsplan stellt sicher, dass bei Hinweisen oder Verdachtsfällen sofort geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Er regelt das Vorgehen der Kirche im Umgang mit Betroffenen, Beschuldigten und den zuständigen Behörden.

 

 

Wichtige Grundsätze sind:

  • Hinweise müssen ernst genommen und mit Fachkräften besprochen werden.
  • Ermittlungen sind ausschließlich Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden.
  • Der Schutz der Betroffenen steht an erster Stelle, besonders bei Minderjährigen.
  • Betroffenen wird seelsorgliche und externe Unterstützung angeboten.
  • Die Kirche arbeitet eng mit Strafverfolgungsbehörden zusammen.
  • Auch den Beschuldigten kann Seelsorge und therapeutische Hilfe angeboten werden.
  • Wer sexuelle Selbstbestimmung verletzt, ist für den kirchlichen Dienst nicht tragbar; entsprechende Sanktionen sind daher erforderlich.

In Verdachtsfällen ist sofort der Superintendent/die Superintendentin zu informieren, um notwendige Maßnahmen einzuleiten.